Jagdmöglichkeit im Kellerwald bei Jesberg
Für jagende Gäste besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit zur Teilnahme an Ansitzen im nahegelegenen Revier des Vermieters im Kellerwald bei Jesberg in Nordhessen. Das Revier liegt in naturnaher Umgebung es handelt sich um eine Feld Jagd, die direkt am Kellerwald liegt. Typisch ist Rehwild, Schwarzwild und Rotwild. Das Revier ist mit über 100 Hektar reizvoll und nahe dem Ferienhaus gelegen (Fahrtzeit 5 Minuten).
Wichtige Voraussetzungen & Hinweise
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gäste mit gültigem Jagdschein. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Jagderlaubnis und persönlicher Abstimmung möglich. Alle jagdrechtlichen, waffenrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften sind vom Jagdgast eigenverantwortlich einzuhalten.
Diese Informationen stellen kein verbindliches öffentliches Jagdangebot dar. Jagdmöglichkeiten werden ausschließlich im Einzelfall und nach persönlicher Rücksprache vereinbart.
Bei Interesse freuen wir uns über eine persönliche Anfrage. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Nachricht mit, ob ein gültiger Jagdschein vorliegt und für welchen Zeitraum Sie Ihren Aufenthalt planen.
Ansitzmöglichkeiten
Nach vorheriger Abstimmung können Ansitze im nahegelegenen Revier organisiert werden. Die Jagd erfolgt in ruhiger, naturnaher Umgebung mit Wald- und Wiesenflächen im Kellerwald.
Ansitzgebühr
Für die Bereitstellung eines Ansitzes wird eine Aufwands- bzw. Ansitzgebühr von 60 € pro Ansitz und pro Person erhoben. Details zu Zeitpunkt, Dauer und Ablauf werden individuell vor dem Aufenthalt abgestimmt.
Jagdausübung
Die Jagdausübung erfolgt eigenverantwortlich durch den Jagdgast. Eine persönliche Begleitung durch den Revierinhaber ist in der Regel nicht vorgesehen. Welche Stücke zur Bejagung freigegeben sind, wird vor dem Ansitz durch den Revierinhaber festgelegt.
Umgang mit erlegtem Wild
Erlegtes Wild ist vom Jagdgast selbst waidgerecht zu versorgen und aufzubrechen.
Das Wildbret kann vom Jagdgast übernommen werden. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von 2 € pro kg (aufgebrochenes Gewicht) berechnet.
Trophäen können selbstverständlich vom Jagdgast übernommen werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Jagdschein. Der Jagdgast ist für die Einhaltung aller jagdrechtlichen, waffenrechtlichen sowie sicherheitsrelevanten Vorschriften selbst verantwortlich.


